Gilt das BFSG für Ihren Onlineshop?
Vier kurze Fragen, eine erste Einschätzung.
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Frage 1 von 4
Kann man auf Ihrer Website direkt etwas kaufen, buchen oder bestellen?
Gemeint ist ein Vertragsschluss online, also Warenkorb und Kasse, Buchung oder Abo-Abschluss. Eine reine Informationsseite mit Telefonnummer zählt nicht.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab)