Gilt das BFSG für Ihren Onlineshop?

Vier kurze Fragen, eine erste Einschätzung.

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Frage 1 von 4

Kann man auf Ihrer Website direkt etwas kaufen, buchen oder bestellen?

Gemeint ist ein Vertragsschluss online, also Warenkorb und Kasse, Buchung oder Abo-Abschluss. Eine reine Informationsseite mit Telefonnummer zählt nicht.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de, öffnet in neuem Tab)